Kostenübernahme

Gesetzlich Krankenversicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Psychotherapie. Bitte denken Sie an Ihrem ersten Termin an Ihre Krankenkassenkarte. Mit den Krankenkassen wird gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet.


Privat Versicherte

Die Kosten der Therapiesitzungen bei privat Versicherten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Ich würde Ihnen empfehlen, Ihre individuelle Versicherungspolice zu prüfen und sich ggf. vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung in Verbindung zu setzen. Denn je nach dem welchen Tarif Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben, kann der Umfang der Leistungen unterschiedlich geregelt sein (z.B. Höhe der Erstattung, Anzahl der Therapiestunden pro Jahr).


Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Es empfiehlt sich, die Übernahmemodalitäten vor Aufnahme der Therapie mit ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.


Selbstzahler

Falls Sie die Kosten für die ambulante Psychotherapie selbst tragen möchten, so erübrigen sich die Formalitäten. Ich schließe gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsvertrag, welcher u.a. die Kosten der Therapiesitzungen festhält. Die Höhe der Gebühren richtet sich ebenfalls nach der GOP.


Paarberatung

Paarberatung stellt keine Kassenleistung dar. Wenn Sie sich für eine Paarberatung entscheiden, werden Ihnen die Kosten in Anlehnung an die GOP für die entsprechenden Sitzungen privat in Rechnung gestellt.


Coaching

Grundlage der Abrechnung stellt ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten dar und ist vom Umfang des Einzelcoachings abhängig.

Dipl.-Psych. Katja Wenrich, Tel +49 (0) 2204. 291 93 68, info@psychotherapie-wenrich.de