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Therapieangebot: Eine Kurzzeittherapie umfasst bei den gesetzlichen Krankenkassen 25 Stunden á 50 Minuten und kann auf maximal 80 Stunden verlängert werden. Eine Langzeittherapie umfasst bei den gesetzlichen Krankenkassen 45 Stunden und kann maximal auf 80 Stunden verlängert werden. Private Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und andere Kostenträger (z.B. Unfallversicherungen) geben manchmal andere Stundenkontingente vor.
Beispielhaft seien hier einige Störungsbilder genannt, die ich behandele:
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